Der Gesetzgeber hat zum 1. Juli 2024 die Umlagefähigkeit für Kabelfernsehen geändert.
Was heißt das? – Eine Abrechnung der Gebühren für das Kabelfernsehen über die jährliche Betriebskostenabrechnung (Sammelinkasso) ist nicht mehr möglich.
Sind die Bewohnerinnen und Bewohner der „Köpenick Nord“ davon betroffen? – NEIN, da wir als Genossenschaft nie das Sammelinkasso-Modell für die Fernsehversorgung angeboten haben. Diese Entscheidung ermöglichte es, die Fernsehdienste nach eigenen Vorlieben und Bedürfnissen zu wählen. Somit hat die Gesetzesänderung keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Fernsehgewohnheiten unserer Bewohner. Sofern Kabelfernsehen genutzt wird, erfolgt das über individuell abgeschlossene Verträge beim Anbieter. Sollten hier Änderungen oder Anpassungen gewünscht sein, muss mit dem Vertragspartner gesprochen werden.
Warum dann jetzt Glasfaser? – Im Zuge technologischer Fortschritte und veränderter Sehgewohnheiten haben sich die Möglichkeiten für Fernsehkonsum, Internetnutzung und Telefonie erheblich verändert. Glasfaser ist das derzeit schnellste und stabilste Datenübertragungsmedium. Daher haben wir uns entschieden, alle Wohnungen zusätzlich mit Glasfaser auszustatten. Hierüber haben wir im „dialog“ informiert (Ausgabe 3/2023, Ausgabe 1/2024). Der Glasfaseranschluss kann für Internet, Telefonie und eben auch Fernsehempfang alternativ genutzt werden. Sind Kabelanschlüsse vorhanden, bleiben diese bestehen.
Für unsere Bewohner gilt: Ob Sie sich für traditionelle Kabeldienste entscheiden, Streaming-Plattformen nutzen oder alternative Methoden für Ihren Fernsehgenuss bevorzugen, Sie haben nach wie vor die Möglichkeit, Ihre Fernsehdienste individuell nach Ihren Bedürfnissen und Gegebenheiten auszuwählen.