Nach fünf Jahren ist es 2026 wieder soweit - die Mitglieder unserer Genossenschaft wählen die Vertreterversammlung als größtes genossenschaftliches Gremium. Hierfür wurde die Wahlordnung aktualisiert und der Wahlvorstand gewählt.
Jedes Mitglied unserer Genossenschaft kann sich engagieren. Sie können als Vertreterin und Vertreter kandidieren, andere Mitglieder zur Kandidatur vorschlagen und Ihr Stimmrecht wahrnehmen!
Die Vertreterinnen und Vertreter übernehmen in der genossenschaftlichen Selbstverwaltung eine wichtige Rolle. Sie entscheiden über Punkte, z.B. die Wahl des Aufsichtsrates, den Jahresabschluss, die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand und Satzungsänderungen. Sie sind Bindeglied zwischen Mitgliedern, Vorstand und Aufsichtsrat und vertreten die Interessen und Rechte aller Mitglieder in der Vertreterversammlung. Alle wichtigen Entscheidungen werden hier getroffen - in der Regel einmal im Jahr. Die Amtszeit der Mitglieder der Vertreterversammlung sowie der Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter beträgt fünf Jahre.
Ehrenamtliches Engagement ist wichtig und einer der Grundpfeiler unserer Genossenschaft.
Wenn Sie sich als Kandidatin oder Kandidat für die Wahl aufstellen lassen möchten, dann wenden Sie sich bitte per Mail an den Wahlvorstand. Auch bei Fragen zum Vertreteramt können Sie eine Mail schicken oder rufen Sie in der Geschäftsstelle an: 67 77 03 - 0.
Die Mitglieder wählen gemäß ihrem Wohnort in den Wahlbezirken ihre Vertreterinnen und Vertreter. Mitglieder, die noch nicht in unserer Genossenschaft wohnen, werden auf alle Wahlbezirke verteilt.
Wahlbezirke 2026:
bis Sommer 2026: Vorschläge und Bewerbungen für eine Kandidatur
Oktober/November 2026: Wahlbekanntmachung und Auslegung der Wählerlisten
November 2026: Wahl der Vertreterinnen und Vertreter, öffentliche Auszählung
Dezember 2026/Januar 2027: Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Gemäß den genossenschaftlichen Prinzipien: Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung ist eine Genossenschaft ein unabhängiges, seinen Mitgliedern verpflichtetes Unternehmen.
Die Prinzipien können jedoch nur umgesetzt werden, wenn die Mitglieder ihr Recht auf Mitbestimmung wahrnehmen.
So entscheiden sie unter anderem über die Zusammensetzung der Vertreterversammlung.
Die Vertreterversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat wiederum bestellt den Vorstand als Geschäftsleitung des Unternehmens.