Nach fünf Jahren ist es 2021 wieder soweit - die Mitglieder unserer Genossenschaft wählen die Vertreterversammlung als größtes genossenschaftliches Gremium. Hierfür wurde die Wahlordnung aktualisiert und der Wahlvorstand gewählt.
Wenn Sie sich als Kandidat für die Wahl aufstellen lassen möchten, dann wenden Sie sich bitte per Mail an den Wahlvorstand. Auch bei Fragen zum Vertreteramt können Sie eine Mail schicken, oder rufen Sie in der Geschäftsstelle an: 67 77 03 0.
Die Mitglieder wählen gemäß ihrem Wohnort in den Wahlbezirken ihre Vertreter. Nicht in unserer Genossenschaft wohnende Mitglieder werden auf alle Wahlbezirke verteilt.
Wahlbezirke 2021:
bis Sommer 2021: Vorschläge und Bewerbungen für eine Kandidatur als Vertreterin/Vertreter
November 2021: Wahlbekanntmachung und Auslegung der Wählerlisten
November 2021: Wahl der Vertreterinnen/Vertreter
November/Dezember 2021: öffentliche Auszählung
Dezember 2021/Januar 2022: Bekanntgabe der Wahlergebnisse
Gemäß den genossenschaftlichen Prinzipien: Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung ist eine Genossenschaft ein unabhängiges, seinen Mitgliedern verpflichtetes Unternehmen.
Die Prinzipien können jedoch nur umgesetzt werden, wenn die Mitglieder ihr Recht auf Mitbestimmung wahrnehmen.
So entscheiden diese über die Zusammensetzung der Vertreterversammlung.
Die Vertreterversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat wiederum bestellt den Vorstand als Geschäftsleitung des Unternehmens.
Jedes Mitglied unserer Genossenschaft kann sich engagieren. Sie können als Vertreter kandidieren, andere Mitglieder zur Kandidatur vorschlagen und Ihr Stimmrecht wahrnehmen!
Die Vertreter übernehmen in der genossenschaftlichen Selbstverwaltung eine wichtige Rolle. Sie entscheiden über wichtige Punkte in der Genossenschaft, z.B. die Wahl des Aufsichtsrats, den Jahresabschluss, die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand und Satzungsänderungen. Sie sind Bindeglied zwischen Mitgliedern, Vorstand und Aufsichtsrat und vertreten die Interessen und Rechte aller Mitglieder in der Vertreterversammlung. Alle wichtigen Entscheidungen werden hier getroffen - in der Regel einmal im Jahr. Die Amtszeit von Vertretern und Ersatzvertretern beträgt fünf Jahre.
Ehrenamtliches Engagement ist wichtig und einer der Grundpfeiler unserer Genossenschaft.